Montag, 9. Januar 2006
Etwas gewagt
ist wohl folgende Aussage in der Pressemitteilung des Ökolöwen e.V.:
Zur Vorgeschichte: Der Betreiber des Flugplatzes hatte vor einigen Jahren die Erlaubnis erhalten, den ehemaligen Militärlandeplatz zivil zu nutzen. Dazu war ein Planverfahren nötig, welches u.a. nachzuweisen hatte, daß Starts und Landungen ohne Sicherheitsprobleme erfolgen können. Dies hätte eine bestimmte Überflughöhe der Waldgebiete erfordert, die die nordöstliche Einflugschneise bilden. Offensichtlich wurden aber bewußt falsche Angaben darüber gemacht, obwohl eine mögliche Gefährdung durch zu hohe Bäume bestand; so "erschlich" man sich quasi die Betriebsgenehmigung.
Die Unterstellung einer "Erschleichung" der Betriebserlaubnis durch vorsätzlich gemachte Falschangaben ist schon starker Tobak. Kann der Ökolöwe e.V. wirklich "gerichtsfest" einen Vorsatz nachweisen? Das dürfte schwierig werden, denn zwischen Fahrlässigkeit ("hätte wissen können" bzw. "hätte wissen müssen") und einem Vorsatz besteht ein nicht ganz unerheblicher Unterschied.
In der Sache geht es übrigens um den Verkehrslandeplatz Altenburg-Nobitz (EDAC) und ein in der Tat ziemlich fragwürdiges vorgehen - wenn es denn stimmt, daß Abholzungen über 10ha einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfen und diese nicht durchgeführt wurde. Wenn dem wirklich so sein sollte, dann hat die Betreibergesellschaft wirklich ein paar auf den Deckel verdient.

Nicht, daß jemand denkt, ich würde nur auf die Ökomüslis einprügeln, aber durch solchen Übereifer machen die sich so unglaubwürdig, daß sie in der Hauptsache noch so Recht haben können und das ärgert mich. Ich begrüße und schätze es enorm, daß sich der Verein so engagiert, aber dabei bitte vernünftig und sachlich bleiben!

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